Allgemeine Geschäftsbedingungen von Zinnguss Klee
Willkommen bei Zinnguss Klee. Nachfolgend finden Sie die Bedingungen, die für die Nutzung unserer Webseite zinnguss-klee.de und unserer Dienstleistungen gelten. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.
Leistungsbeschreibung
Zinnguss Klee bietet spezialisierte lokale Dienstleistungen im Bereich Zinnguss an. Wir bemühen uns, unsere Leistungen mit größter Sorgfalt und Fachkenntnis zu erbringen, um Ihre Erwartungen zu erfüllen.
Die genaue Beschreibung der angebotenen Leistungen finden Sie auf unserer Webseite.
Vertragsschluss und Angebot
Die Darstellung unserer Leistungen auf zinnguss-klee.de stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern dient der Information. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme Ihres Auftrags durch uns zustande.
Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen, wenn dies sachlich begründet ist.
Haftung und Gewährleistung
Zinnguss Klee haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Mängel rügen Sie bitte umgehend, damit wir eine zufriedenstellende Lösung finden können.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Wir verpflichten uns, Ihre personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu schützen. Details hierzu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf zinnguss-klee.de.
Vertrauliche Informationen behandeln wir mit der gebotenen Sorgfalt und geben sie nicht ohne Ihre Zustimmung weiter.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Zinnguss Klee gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz unseres Unternehmens, soweit Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.